Wichtige Informationen für betroffene Arbeitnehmer
Ausbleibende Lohnzahlungen bedeuten höchste Alarmstufe. Bereits hier empfiehlt es sich, den Arbeitgeber schriftlich unter Ansetzung einer kurzen Frist zu Mahnen. Solange der Arbeitgeber mit Lohnzahlungen im Rückstand ist, darf der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Versprechen von Arbeitgeber und der Appelle an die Solidarität müssen mit äußerster Vorsicht genossen werden. Der Arbeitgeber hat für den aktuellen sowie künftigen Lohn Sicherheit zu gewährleisten. Findet dies nicht statt, ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Arbeitsverhältnis nach schriftlicher Vorankündigung fristlos aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Konkurseröffnung dem Arbeitgeber nicht das Recht gibt, seine Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. In der Regel löst die Konkursverwaltung die Verträge auf den nächstmöglichen Termin auf. Als Teil der Konkursverfahrens, werden Lohnforderungen der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung oder als deren Folge bevorzugt behandelt. Besonderes Augenmerk sollte auf die Insolvenzentschädigung im Bezug auf die Lohnansprüche gelegt werden. Beabsichtigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers fristlos aufzulösen, verstreichen jegliche Ansprüche nach der Kündigungsfrist.
So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen!
Ein Insolvenzverfahren ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer eine enorme Belastung mit wirtschaftlichen Nachteilen. Arbeitgeber versuchen bei Zahlungsunfähigkeit oftmals an die Solidarität der Arbeitnehmer zu appellieren und machen Versprechungen, die Sie zumeist nicht halten können. Bevor Sie als betroffener Arbeitnehmer sofort die Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich Rat bei einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht einholen. Dieser kann Ihnen wichtige Tipps für Ihre weitere Vorgehensweise geben und informiert Sie über Fristen und Entschädigungen, die Ihnen zu stehen. Mit einem kompetenten Rechtsberater können Sie schriftliche Forderungen an Ihren Arbeitgeber stellen und Ihre Ansprüche geltend machen.