Die Kündigungsfristen können je nach Arbeitsvertrag und Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. So gelten beispielsweise für die Probezeit spezielle Kündigungsfristen: Laut Artikel 335b des Obligationenrechts (OR) kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden.
Nach der Probezeit gilt es gemäss Artikel 335c des Obligationenrechts (OR), eine Kündigungsfrist von einem Monat im ersten Dienstjahr zu beachten. Im zweiten bis neunten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. In jedem Fall ist jeweils auf das Ende des Monats zu kündigen. Die Fristen können jedoch von den vorgenannten abweichen, wenn dies durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart wurde. Sie dürfen den Zeitraum von 1 Monat aber nur unterschreiten, wenn dies durch einen Gesamtarbeitsvertrag – und dann ausschliesslich für das erste Dienstjahr – festgelegt wird.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind hingegen durch Artikel 334 des Obligationenrechts (OR) anderweitig geregelt: Eine Kündigung ist hier lediglich für Arbeitsverträge, die auf mehr als zehn Jahre abgeschlossen werden, vorgesehen. Nach Ablauf von zehn Jahren kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Auch in diesem Fall erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses am Monatsende.
Kündigungszeitpunkt und Wirksamkeit
Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, so gilt es einiges zu beachten. Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, für die es eines wichtigen Grundes bedarf, wird eine ordentliche Kündigung nicht bereits zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung wirksam, sondern erst nach deren Empfang. Tatsächlich aufgelöst wird das Arbeitsverhältnis dann nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist. Hier sind auch die Vorgaben bezüglich der möglichen Kündigungstermine relevant – also den Zeitpunkten, an welchen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden kann.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sehen in der Regel eine Kündigung immer nur mit Ende des Monats und nach Ablauf der Frist vor. Daher kann sich die tatsächliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses je nach Kündigungszeitpunkt auch erheblich verzögern. Achten Sie also darauf, dass Sie die Kündigung rechtzeitig übermitteln und Ihr Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben nicht zu spät erhält.