Allgemeines zur Kündigung des Arbeitsvertrags
Generell ist es in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Arbeitsverhältnis kündigen durch ein Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags umzusetzen. Das bedeutet, dass die Kündigung grundsätzlich sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann. Dabei muss das Kündigungsschreiben auch keiner bestimmten Form entsprechen, kann also theoretisch auch mittels SMS oder E-Mail erfolgen. Allerdings sind diese Varianten in der Regel nicht zu empfehlen, da es im späteren Verlauf zu Beweisproblemen kommen kann.
Zudem kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass ein Kündigungsschreiben zu verfassen ist. Dieses Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags muss dann in Form eines signierten Dokuments erfolgen. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, so kann diese nur mittels eines Dokuments, das eigenhändig oder mit einer zertifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist, erfolgen.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Besonders wichtig für das Kündigungsschreiben zum Arbeitsvertrag ist es, neben der Beachtung der gesetzlichen und/oder vereinbarten Regelungen, mit Klarheit heranzugehen sowie auf Korrektheit zu achten. Sowohl inhaltliche als auch Formfehler gilt es zu vermeiden. Da gerade Kündigungen durch den Arbeitgeber oft schwerwiegende Auswirkungen für den Arbeitnehmer bedeuten, sollte zudem mit Feingefühl gearbeitet werden. Generell sollte das Kündigungsschreiben ein Mindestmass an Angaben beinhalten. Zu diesen gehören:
- Korrekte und genaue Angaben (Name, Adresse) zu Arbeitnehmerin sowie zum Arbeitgeber
- Angaben zum Arbeitsvertrag, der aufgelöst werden soll (Arbeitsvertrag vom X.Y.20ZZ…)
- Datum, auf das hin das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll (üblicherweise auf Monatsende; auf Kündigungsfristen ist jedoch unbedingt zu achten!)
- Datum und Unterschrift (händisch oder mittels zertifizierter, elektronischer Signatur)