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Aufhebungsvertrag anfechten § Rechtliches & mehr

Ein Arbeitsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag relativ einfach und unkompliziert aufgelöst werden. Jedoch kann die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auch diverse Fallstricke mit sich bringen, die dazu führen können, dass man einen Aufhebungsvertrag anfechten kann. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, unter welchen Bedingungen man einen Aufhebungsvertrag anfechten kann und welche Folgen dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtliches zum Aufhebungsvertrag anfechten

Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, wird dadurch ein Arbeitsverhältnis einfach und schnell beendigt. Jedoch liegt dabei nicht in allen Fällen eine ordentliche Einigung vor und es kann möglich sein, dass man den Aufhebungsvertrag anfechten kann.

Wird ein Aufhebungsvertrag wirksam angefochten, verliert er seine rechtliche Verbindlichkeit. Prinzipiell folgt daraus, dass ein Arbeitnehmer dann weiterhin zu den bisher geltenden Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt werden muss. 

In der Praxis werden jedoch meist andere Lösungen gefunden, die dann auch das Arbeitsverhältnis beenden. Grundsätzlich bezieht sich die Anfechtung, im Gegensatz zur Nichtigkeit, auf einen untergeordneten Mangel eines Rechtsgeschäftes und muss klageweise geltend gemacht werden. Für den Fall, dass ist die gerichtliche Anfechtung erfolgreich ist, gilt der Aufhebungsvertrag dann als aufgehoben.
Einen Aufhebungsvertrag anfechten kann man aus folgenden Gründen:

  • Irrtumsanfechtung nach Art. 23 ff.OR, hierbei kann es sich sowohl um ein Erklärungsirrtum, Motivirrtum oder auch Grundlagenirrtum handeln.
  • Täuschungsanfechtung nach Art. 28 OR
  • Drohungsanfechtung nach Art. 29 f.OR

Aufhebungsvertrag anfechten aufgrund eines Irrtums

Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag immer dann anfechten, wenn er sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über den Inhalt des Vertrags nicht im Klaren war oder wenn er eigentlich einer solchen Vereinbarung gar nicht zustimmen wollte. Dabei kann es sich z. B. um einen Fall handeln, in dem ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, obwohl er nicht wusste, dass er eine derartige Vereinbarung unterschreibt. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn er den Aufhebungsvertrag mit einem anderen Dokument verwechselt hat.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer muss in seiner täglichen Arbeit viele Dokumente unterschreiben, mit denen er seine Leistungen quittiert. An einem besonders anstrengenden Arbeitstag unterschreibt er ohne seine Lesebrille unterschreibt er wie an anderen Tagen auch die anfallenden Dokumente. Jedoch befand sich an diesem Tag auch ein Aufhebungsvertrag in den Unterlagen, den der Arbeitnehmer automatisch unterschreibt, ohne den Inhalt des Dokumentes zu prüfen.

Für den Fall also, dass man einen Aufhebungsvertrag aus Versehen unterschrieben hat oder man sich z. B. in Bezug auf die Höhe der Abfindung irrte, kann man den Aufhebungsvertrag anfechten. Hingegen sind z. B. Verständnisprobleme kein Grund für Anfechtung. Wenn Missverständnisse entstehen, die durch eine Sprachbarriere zustande kamen, so schützen diese nicht vor den Folgen der Einwilligung in einen Aufhebungsvertrag. Dabei ist ein Vertragspartner verpflichtet, sich selbst um eine angemessene Übersetzung des Aufhebungsvertrages zu kümmern. Ausserdem liegt auch kein Irrtum vor, wenn ein Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung nicht wusste, dass ihm eigentlich ein Sonderkündigungsschutz zusteht. Dieser könnte dann gegeben sein, wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine Schwangerschaft bestand oder eine körperliche oder geistige Behinderung vorlag.

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Aufhebungsvertrag anfechten aufgrund einer Täuschung

Einen Aufhebungsvertrag anfechten kann man auch, wenn der Arbeitgeber als Vertragspartner beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages falsche Tatsachen behauptet oder bewusst verschweigt. Dies kann z. B. dann gegeben sein, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unrichtigerweise mitteilt, dass sein Arbeitsplatz in absehbarer Zeit wegfallen wird. In diesem Fall liegt eine Täuschung vor, die dem Arbeitnehmer ein Recht zum Aufhebungsvertrag anfechten einräumt. Ferner kann man auch einen Aufhebungsvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung, wenn ein Arbeitgeber bewusst falsche Tatsachen behauptet oder auch verschweigt. Für den Fall, dass dieses Verhalten zu einer Zustimmung des Arbeitnehmers zu einem Aufhebungsvertrag führt, berechtigt es diesen zu einer Anfechtung Aufhebungsvertrag.

Beispiel

Ein Arbeitgeber führt ein Mitarbeitergespräch und teilt dem Mitarbeiter fälschlicherweise mit, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in naher Zukunft abgebaut wird und deshalb bald mit einer betriebsbedingten Kündigung zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang legt er dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag vor. Dabei bietet er dem Mitarbeiter auch eine geringe Abfindung an und informiert ihn ebenfalls fälschlicherweise darüber, dass er direkt im Anschluss auf die Aufhebung des Arbeitsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

Nach der Zustimmung und Unterschrift zum Aufhebungsvertrag erfährt der Mitarbeiter jedoch, dass das Arbeitsamt ihm wegen der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine mehrwöchige Sperre für das Arbeitslosengeld erteilt. Ferner stellt er auch fest, dass sein Arbeitsplatz bei der Agentur für Arbeit ausgeschrieben wurde. In diesem Fall wurde der Arbeitnehmer arglistig getäuscht und kann deshalb den Aufhebungsvertrag anfechten.

Achtung

Häufig versuchen Arbeitgeber Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsverbote durch einen Aufhebungsvertrag zu umgehen. So ist beispielsweise eine Kündigung aufgrund eines Betriebsübergangs unzulässig.

Aufhebungsvertrag anfechten aufgrund einer Drohung

Auch bei einer Drohung kann ein Arbeitnehmer eine Anfechtung des Aufhebungsvertrag anstreben. im Nachgang anfechten. Dabei kann eine Drohung in sehr unterschiedlicher Form stattfinden und ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber z. B. folgende Maßnahmen androht:

  • körperlicher Gewalt
  • Versetzung innerhalb des Unternehmens
  • Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt
  • Strafanzeige
  • Kündigung.

Häufig findet man in der Praxis Fälle, in denen ein Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, für den Fall, dass der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt. Dies ist jedoch nur dann eine widerrechtliche Handlung, wenn eine angedrohte Kündigung tatsächlich unrealistisch ist und nicht erwartet werden kann. Auch bei einer Androhung einer außerordentlichen Kündigung muss geprüft werden, ob der Arbeitgeber die Kündigung tatsächlich in Betracht zieht und ob er hierfür hinreichende Gründe hätte.

Dabei ist eine Anfechtung Aufhebungsvertrag nicht möglich, wenn der Arbeitgeber ggf. tatsächlich rechtswirksame Gründe hätte, eine derartige Kündigung auszusprechen. Diese können z. B. betriebsbedingt sein oder aber im Verhalten des Arbeitnehmers begründet sein. Hierbei können z. B. zahlreiche Abmahnungen ein Indiz sein oder aber auch ein Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht sowie die Vorlage gefälschter Bescheinigungen. Ein Anfechten Aufhebungsvertrag kommt deshalb immer dann in Frage, wenn der Arbeitgeber tatsächlich blufft bei der Androhung einer Kündigung, um den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen und ihn zur Zustimmung zum Aufhebungsvertrag zu bewegen.

Aufhebungsvertrag anfechten aufgrund Überrumpelung

Wird ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten, muss dem Arbeitnehmer eine genügend lange Überlegungsfrist zugestanden werden nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Eine spezifische rechtliche Grundlage für dieses Erfordernis ist zwar nicht klar benannt, aber es wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung nicht unter Druck gesetzt oder überrumpelt werden darf. Dabei wird regelmässig eine Frist von wenigen Tagen als ausreichend bezeichnet.

Ob eine derartige Überrumpelung vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Abgestellt wird dabei zumeist auf den Umstand, ob der Arbeitnehmer keine andere Wahl hatte, als den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, obwohl man ihm aufgrund der rechtlichen Tragweite durchaus ausreichend Bedenkzeit zur Verfügung hätte stellen müssen. Problematisch kann eine mehrtägige Bedenkzeit jedoch werden, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung besteht und der Arbeitgeber diese nur dann aussprechen möchte, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert.

Eine fristlose Kündigung muss nach der Auffassung der Rechtsprechung innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgesprochen werden, nach dem der Grund für die Kündigung bekannt ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine entsprechende Bedenkzeit einräumen, da er ansonsten keine fristlose Kündigung mehr aussprechen kann. In diesem Fall muss eine Bedenkzeit also entsprechend verkürzt werden dürfen.

Wie kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

Generell ist eine Anfechtung Aufhebungsvertrag formlos möglich. Dabei muss die entsprechende Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen und dabei der Grund für die Anfechtung angegeben werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich immer, die entsprechende Anfechtungserklärung schriftlich zu verfassen. Dabei sollte die Anfechtungserklärung zumindest folgende Inhalte enthalten:

  • Ort und Datum
  • Den Anfechtungsgrund und die gesetzliche Grundlage, auf den er sich stützt
  • Darlegung des zur Anfechtung geeigneten Verhaltens
  • Eine Forderung auf Weiterbeschäftigung

Generell sollte eine Anfechtung Aufhebungsvertrag immer dann stattfinden, wenn der Anfechtungsgrund bekannt ist. Jedoch hat auch der Gesetzgeber eine Anfechtung Aufhebungsvertrag Frist festgelegt, die bestimmt, dass eine Anfechtungserklärung innerhalb eines Jahres erfolgen muss. Dabei beginnt diese Anfechtung Aufhebungsvertrag Frist bei einer Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung mit der Entdeckung zu laufen und bei Drohung mit deren Beseitigung. Insgesamt handelt es sich bei der Jahresfrist jedoch um eine relative Frist, denn eine Anfechtung eines Vertrages ist auch nach längerer Zeit noch möglich.

Wichtig ist es in jedem Fall, dass man keine Zeit verliert, wenn man eine Anfechtung Aufhebungsvertrags anstrebt, da sich jeder Zeitverzug negativ auswirken kann. Für den Fall, dass eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts notwendig wird, ist zudem im Einzelfall auch eine entsprechende Aufhebungsvertrag anfechten Klagefrist zu beachten. Häufig finden sich in der Praxis in Aufhebungsverträgen Klauseln, die als Nebenabrede einen Klageverzicht enthalten. Dabei nimmt sich jedoch der Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung die Möglichkeit, seinen Aufhebungsvertrag rechtlich anzugreifen. Allerdings wurde in der Rechtsprechung bereits festgestellt, dass eine derartige Klausel einen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, besonders dann, wenn der Aufhebungsvertrag aus einem der genannten Gründe anfechtbar ist.

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag anfechten helfen?

Will ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anfechten, muss er den Grund für die Anfechtung schlüssig darlegen können. Dies ist in der rechtlichen Praxis nicht immer einfach und insbesondere aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts empfiehlt es sich immer, hierbei einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Ausserdem gilt dies auch ganz besonders dann, wenn ein neuer Aufhebungsvertrag ausgehandelt und geschlossen werden soll. Dabei kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht helfen, zunächst einmal die notwendigen Beweise zu sammeln und die Anfechtungsgründe schlüssig auszuformulieren.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann natürlich auch durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die Position des Arbeitnehmers stärken und er kann sich um die Einhaltung aller notwendigen Fristen kümmern. Für den Fall, dass eine gerichtliche Klärung nicht vermieden werden kann, wird ein Anwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten natürlich auch vor Gericht vertreten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zum Thema Aufhebungsvertrag anfechten.

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FAQ: Aufhebungsvertrag anfechten

Ein Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat in der Regel keine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten. vorgesehen ist. Besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unter Umständen durch eine Anfechtung zu Fall bringen
Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Ihnen eine weitere Zusammenarbeit unmöglich oder unzumutbar machen. Bei einem Aufhebungsvertrag bestimmen Sie die Fristen selbst. … Einen Aufhebungsvertrag hingegen, können Sie nur einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber abschliessen.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Im Gegensatz zur Kündigung des Arbeitsvertrags ist ein Aufhebungsvertrag nur wirksam, wenn beide Parteien ihr Einverständnis geben und diesen unterschreiben. Jedoch sind weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dazu verpflichtet.
Für die anerkannten Anfechtungsgründe legt das Gesetz eine maximale Frist von einem Jahr fest. Jedoch sollte eine Anfechtung Aufhebungsvertrag immer unmittelbar dann erfolgen, wenn man Kenntnis über den Grund für die Anfechtung hat.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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