Wie muss eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Auch eine Abmahnung steht in der Beweispflicht, weswegen es empfehlenswert ist, diese schriftlich zu formulieren. Allerdings ist die Ermahnung nicht formgebunden und kann auch nur in mündlicher Form verhängt werden. Dies ist meist der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer das erste Mal ein Fehlverhalten erlaubt oder der Vorfall weniger schwerwiegend ist. Das Erstellen einer Abmahnung muss nicht wie bei einer fristlosen Kündigung unverzüglich erfolgen, sollte jedoch zeitnah zum pflichtwidrigen Verhalten geschehen. In der Praxis ist es ratsam, die Abmahnung immer in einem persönlichen Gespräch sowie in einer im Anschluss schriftlichen Verwarnung zu dokumentieren. Damit das Fehlverhalten nicht wiederholt wird, können zudem die Besprechung von Maßnahmen zur Verhinderung sinnvoll sein.
So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen!
Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine zu jederzeit zulässige Disziplinarmaßnahme, um das Fehlverhalten von Arbeitnehmern im Zaum zu halten. Fühlen Sie sich als Arbeitnehmer durch die Verwarnung allerdings ungerecht behandelt einlegen oder empfinden die Begründung der Abmahnung als gegenstandslos und wollen Widerspruch einlegen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Am besten suchen Sie noch am selben Tag den Kontakt und machen sich einen Termin für ein Erstgespräch aus. Der erfahrene Rechtsberater kann die schriftliche Abmahnung prüfen und abklären, ob diese juristisch zulässig ist und eine Gegendarstellung verfassen. Im weiteren Schritt können Sie anschließend gemeinsam gegen die Verwarnung vorgehen.