Entschädigung bei Lohnzahlungsverzug:
Im Zusammenhang mit einem Verzug der Lohnzahlung können bei dem davon betroffenen Arbeitnehmer Ansprüche auf eine Entschädigung entstehen. Dabei wird zwischen zwei Arten von Entschädigungenunterschieden: Die Insolvenzentschädigung und die Arbeitslosenentschädigung.
Insolvenzentschädigung:
Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung, die Leistungen an Arbeitnehmer bezahlt, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Tritt dieser Fall ein und es besteht ausstehender Lohn, so kann der Arbeitnehmer für die fällige Lohnforderungen eine Insolvenzentschädigung beantragen. Dieser Antrag muss bei der Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Konkurses seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, abgegeben werden. Dabei muss die Frist von maximal 60 Tagen nach Veröffentlichung der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses eingehalten werden.
Diese Versicherung deckt die ausstehenden Lohnforderungen der letzten vier Monate vor Eröffnung des Konkurses. Auch offene Lohnforderungen für Arbeit, die nach Konkurseröffnung noch geleistet wurde, wird grundsätzlich abgedeckt, jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer nichts vom Konkurs wusste. Zudem beläuft sich der Maximalbetrag, der pro Monat ausgezahlten Entschädigung auf 10’500 Franken.
Arbeitslosenentschädigung
Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig und gerät in Verzug der Lohnzahlung, ist es ratsam, dass sich der Arbeitnehmer möglichst schnell um eine neue Stelle bemüht. Des Weiteren sollte er sich spätestens am Tag des Konkurses beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum als arbeitslos melden, um eine Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Die Arbeitslosenkasse legt daraufhin die individuell angepasste bzw. errechnete Höhe der Leistungen fest und ist für das Abrechnen und Auszahlen der Gelder verantwortlich.
So kann ein Anwalt Sie bei ausstehenden Lohnzahlungen unterstützen
Wenn der Arbeitgeber in Lohnzahlungsverzug gerät und ausstehender Lohn den Arbeitnehmer belasten ist es unabdinglich rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei kann ein Fachanwalt eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, eine konforme Nachfrist zu setzen, doch noch eine Einigung zu erzielen oder schließlich auch eine Klage zu erheben. Der Anwalt weiß nicht nur über die gesetzlichen Regelungen zur Nachfrist Bescheid, sondern kann auch als außenstehender und rechtlich kompetenter Mediator fungieren, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Bleibt der Vermittlungsversuch erfolglos und kann auch im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden, so ist der letzte Weg der Weg vor das Gericht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei zur Seite stehen und Sie bei allen Belangen, von der Einreichung der Klage bis hin zur Vertretung bei einem Gerichtsverfahren, unterstützen.