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Kosten Anwalt für Arbeitsrecht § Kostenfaktoren & Tipps

In der Schweiz ist ein Anwalt nicht zwingend vorgesehen. Steht man vor einem rechtlichen Problem, ist man natürlich immer gut beraten, wenn man sich professionelle Unterstützung von einem Rechtsexperten einholt – doch stellt sich hier für viele zuallererst die Frage nach den Kosten. Diese spielen oft eine ausschlaggebende Rolle, wenn es um die Entscheidung für oder gegen juristische Hilfe geht. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen nicht nur, wie sich die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht berechnen, sondern geben Ihnen auch einige Tipps zur Hand, die Ihnen helfen können, Kosten zu sparen.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Abrechnungsmodelle

Um es gleich vorwegzunehmen: Eine genaue Auskunft zu den für Sie anfallenden Anwaltskosten kann Ihnen in diesem Artikel nicht gegeben werden, hierfür bedarf es des persönlichen Gespräches mit dem gewünschten Juristen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht richten sich nämlich nach mehreren Faktoren und sind stark vom Einzelfall abhängig. Es kommen zudem auch verschiedene Abrechnungsmodelle zur Anwendung. Welches Abrechnungsmodell für die Anwaltskosten herangezogen wird, kann je nach Anwalt und Anliegen variieren. 

Möglich ist eine Abrechnung nach:

  • Zeitaufwand (Stundenhonorar)
  • einer festgelegten Pauschale
  • im jeweiligen Kanton geltenden amtlichen Tarif
  • Grundhonorar plus Erfolgsbeteiligung

Im Folgenden stellen wir Ihnen die möglichen Abrechnungsmodelle näher vor.

Stundenhonorar

Häufig erfolgt die Abrechnung in Form eines Stundenhonorars. Somit sind die Gesamtkosten davon abhängig, wie viel Arbeitszeit in die Bearbeitung Ihres Anliegens fliesst. Das Stundenhonorar selbst kann je nach Komplexität und Dringlichkeit des Falles variieren. Ausserdem sind die Honorarvorstellungen des jeweiligen Anwalts grundlegend für die Kosten. Neben Qualifikation und Erfahrung ist hier auch das Fachgebiet ein wichtiger Faktor – die Anwaltskosten Arbeitsrecht betragen je nach Jurist 250 – 450 Franken pro Stunde.

Generell sind die Anwaltskosten eine Sache der Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Advokaten, sodass auch die persönlichen und finanziellen Umstände des Mandanten Berücksichtigung finden können. In einer Erstberatung schildern Sie dem Juristen Ihren Fall und treffen daraufhin eine Vereinbarung zum Stundensatz, welche Sie am besten schriftlich fixieren. Sie können den Rechtsanwalt auch um eine Einschätzung bezüglich des zu erwartenden Zeitaufwandes ersuchen, um die Gesamtkosten demgemäss vorausberechnen zu können.

Kostendach vereinbaren

Manche Juristen bieten ihren Mandanten die Möglichkeit, ein Kostendach zu vereinbaren. Auf diese Weise können Sie eine Summe festlegen, die als Maximum für die Anwaltskosten fixiert wird und nicht überstiegen werden darf.

Pauschalhonorar

In manchen Fällen wird auch eine Pauschale festgesetzt. Diese Form der Abrechnung ist üblich, wenn es sich um spezielle Leistungen handelt, die klar eingegrenzt werden können – zum Beispiel die Erstellung eines Arbeitsvertrags. Der Vorteil bei einem Pauschalhonorar liegt auf der Hand: Es wird eine fixe Summe vereinbart, sodass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen ist. Beachten Sie jedoch, dass zusätzlich zum Pauschalhonorar noch weitere Kosten anfallen können, etwa für Recherchetätigkeiten, Telefonate oder Portogebühren. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Juristen bezüglich zusätzlicher Kosten zu befragen. Zu beachten wäre auch, ob im vereinbarten Honorar bereits Mehrwertsteuern berücksichtigt wurden. Versteckte Kosten können jedoch auch bei einer Abrechnung per Stundenhonorar aufkommen.

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Abrechnung gemäss amtlicher Tarife

Die Abrechnung kann auch nach den im jeweiligen Kanton geltenden Tarifen erfolgen, die von den dortigen Behörden oder Gerichten festgesetzt werden. Diese sind den jeweiligen Honorarordnungen zu entnehmen. Dieses Abrechnungsmodell ist vor allem in denjenigen Fällen relevant, in welchen es zu einer Kostenübernahme im Rahmen eines behördlichen bzw. gerichtlichen Verfahrens kommt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nämlich eine Kostenübernahme durch den Staat möglich („unentgeltliche Rechtspflege“). Die Übernahme der Kosten ist dann möglich, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, ohne dadurch in existentielle Schwierigkeiten zu geraten – vorausgesetzt, es bestehen Aussichten auf ein für Sie erfolgreiches Verfahren.

Auch der Verfahrensausgang entscheidet über die Kosten

Je nach Ausgang des Verfahrens können Sie auch mit einer Kostenübernahme durch die Gegenpartei rechnen: Die Partei, die im Verfahren unterliegt, hat nämlich auch für die Anwaltskosten der anderen Partei aufzukommen.

Erfolgsbeteiligung

Weiters kann auch eine Beteiligung in Abhängigkeit vom Erfolg vereinbart werden. Hierfür ist ein klares Erfolgsziel zu definieren. Beispielsweise kann eine Erfolgsbeteiligung für den Fall zugesprochen werden, dass eine bestimmte Geldsumme vor Gericht erstritten wird. Eine solche Vereinbarung könnte also zum Beispiel folgendermassen lauten: „Werden im Gerichtsprozess 200.000 Franken erstritten, so erhält der Anwalt 10 % dieser Summe als Erfolgshonorar.“ Eine Abrechnung nach einem Erfolgshonorar alleine ist jedoch nicht zulässig – eine Erfolgsbeteiligung wird in jedem Fall zum Grundhonorar hinzugerechnet, unabhängig davon, nach welchem Abrechnungsmodell das Grundhonorar berechnet wird.

Kostenfaktoren

Einige der Faktoren, die die Anwaltskosten beeinflussen, wurden bereits erwähnt. Es können jedoch je nach Einzelfall noch weitere Kostenfaktoren hinzukommen oder auch entfallen. Wie sich die Kosten eines Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Ihrem speziellen Fall zusammensetzen, erfahren Sie in einer Erstberatung bei einem Anwalt Ihres Vertrauens. Dennoch möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über mögliche Kostenfaktoren geben. Diese können Ihnen als Anhaltspunkte für eine ungefähre Kosteneinschätzung dienen.

Hier also mögliche Kostenfaktoren im Überblick:

  • Arbeitsaufwand
  • Komplexität des Falles
  • Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles
  • Streitwert
  • finanzielle Ausgangslage des Mandanten
  • Auslagen (Porti, Recherchekosten, Telefonate etc.)
  • ggf. Kosten für Gutachten

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen, indem nicht nur die Kosten für einen Anwalt, sondern auch die Prozesskosten von dieser übernommen werden. Sollten Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich auf jeden Fall erkundigen, inwieweit eine Kostendeckung in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen vorgesehen ist. Eine Rechtsschutzversicherung kommt nämlich nicht automatisch für alle Kosten in Zusammenhang mit Rechtsproblemen auf. Rechtsschutzversicherungen können verschiedenste Ausrichtungen haben, daher ist es allem voran einmal wichtig zu wissen, ob die jeweilige Rechtsschutzversicherung einen Schwerpunkt auf Arbeitsrecht legt. Auch die jeweiligen Konditionen können je nach Anbieter unterschiedlich sein und sollten genau betrachtet werden.

Welche Leistungen sind konkret enthalten? Ist ein Selbstbehalt vorgesehen? Ist das jeweilige Versicherungsangebot örtlich begrenzt oder ist es weltweit gültig? Zu beachten ist auch, dass eine Mindest- bzw. Höchstsumme angesetzt sein kann, sodass zum Beispiel kleinere oder auch besonders schwerwiegende Rechtsstreitigkeiten nicht gedeckt sind. Oft verfügen Rechtsschutzversicherungen bereits über einen gewissen Anwaltspool und weisen Ihnen einen Juristen zu. In der Regel können Sie sich Ihren Anwalt also nicht gänzlich selbst aussuchen. Möchten Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um die Konditionen zu überprüfen und mehrere Angebote zu vergleichen. Befinden Sie sich bereits in einem Rechtsstreit, sollten Sie auch bedenken, dass die Rechtsschutzversicherung diesen Fall in der Regel noch nicht deckt.

Wie kann man Kosten beim Anwalt sparen?

Oft wird ein Rechtsanwalt erst dann hinzugezogen, wenn die Lage so aussichtslos erscheint, dass nur noch ein Gerichtsstreit übrig zu bleiben scheint. Dabei kann es mit Hilfe eines Anwalts oftmals gelingen, eine aussergerichtliche Lösung herbeizuführen. Paradoxerweise wird dies in vielen Fällen aufgrund von Kostenüberlegungen ausgeschlossen oder auch einfach nicht Erwägung gezogen. Gerade Gerichtsverfahren sind jedoch nicht nur kostenintensiv, sondern auch risikoreich. Aus diesem Grund können Ihnen schon alleine durch eine frühzeitige Beiziehung eines Rechtsanwalts viele Kosten erspart bleiben.

Fazit

Die Anwaltkosten im Arbeitsrecht hängen von vielen Faktoren ab. Diese werden auch bei der Honorarvereinbarung mit dem gewünschten Juristen berücksichtigt. Neben dem mit Ihrem Fall verbundenen Arbeitsaufwand und der Komplexität, Bedeutsamkeit und Dringlichkeit des Falles, ist auch der Streitwert ausschlaggebend. Doch auch persönliche Faktoren des Mandanten, wie etwa seine finanzielle Lage, können einen Einfluss auf die Kosten nehmen. Eine generelle Kostenauskunft ist aus diesen Gründen nicht möglich, eine individuelle Kostenvereinbarung können Sie nur in einem Erstgespräch mit dem Anwalt Ihres Vertrauens treffen. Erkundigen Sie sich bei Interesse auch nach möglichen Vereinbarungen zu einem Kostendach, damit Sie die Kosten im Griff haben, und vergewissern Sie sich, ob eventuell noch Auslagen anfallen könnten, die im Honorar nicht inbegriffen sind.

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FAQ: Kosten Anwalt für Arbeitsrecht

Das Stundenhonorar kann je nach Jurist und Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen und schwankt in etwa zwischen 250 und 450 Franken.
Es ist durchaus hilfreich, sich möglichst früh an einen Rechtsanwalt zu wenden – so kann in vielen Fällen eine aussergerichtliche Lösung erreicht werden, wodurch ein kostenintensives und risikoreiches Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Ausserdem können die Anwaltskosten in manchen Fällen auch gänzlich wegfallen. Sollten Sie über eine passende Rechtsschutzversicherung verfügen oder Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, müssen Sie die Kosten unter Umständen gar nicht selbst tragen. Auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, kann es sein, dass Sie die Anwaltskosten zurückerhalten – es bezahlt nämlich diejenige Partei, die im Verfahren unterliegt.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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