Arbeitszeugnis § Definition, Rechtsgrundlage & Zeugnisklage
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- Das Arbeitszeugnis spricht sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses aus und enthält Informationen über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. Die gesetzliche Grundlage befindet sich im Art. 330a OR.
- Die Arbeitsbestätigung hingegen beschränkt sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Will der Arbeitnehmer lediglich eine Arbeitsbestätigung statt einem Arbeitszeugnis, so muss er dies extra verlangen.
- Es gibt das Vollzeugnis, Zwischenzeugnis, Lehrzeugnis, Praktikumszeugnis, die Arbeitsbestätigung sowie die Referenz als spezielle Form des Arbeitszeugnisses.
Definition & Rechtsgrundlage des Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist eine privatschriftliche Urkunde des Arbeitgebers, in der sich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Personalien und die Leistung des Arbeitnehmers wohlwollend widerspiegeln.
Nach Art. 330a OR Abs. 1, hat der Arbeitnehmer das Recht, jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
Sowie nach Abs. 2, hat sich das Zeugnis auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers, auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.” Der gesetzlichen Grundlage zur Folge, muss ein Arbeitszeugnis zumindest folgende Punkte beinhalten:
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Leistung des Arbeitnehmers
- Verhalten des Arbeitnehmers
Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei einem Arbeitszeugnis um einen zwingenden Anspruch des Arbeitnehmers handelt, auf welchen er während des gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zumindest einen Monat nach dessen Beendigung nicht verzichten kann.
Abgrenzung, Verbreitung und Ziele
Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis beschränkt sich die Arbeitsbestätigung auf die Angabe über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Auch bekannt unter “Arbeitszeugnis ohne Wertung”, gibt die Arbeitsbestätigung keine Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Diese Art des Arbeitsdokuments wird nicht wie das Arbeitszeugnis automatisch erstellt, sondern muss vom Arbeitnehmer gesondert angefordert werden.
Arten von Arbeitszeugnissen
Nach 330a OR ist der Arbeitgeber jederzeit verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen. In diesem Fall bedeutet jederzeit während oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses und zählt somit als Zwischen- oder Schlusszeugnis. Dabei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein sogenanntes Vollzeugnis, also ein vollwertiges Zeugnis, dass auch die Leistung und das Verhalten beurteilt und nicht nur Dauer und Art der Arbeit bestätigt.
- Vollzeugnis
- Zwischenzeugnis
- Lehrzeugnis
- Praktikumszeugnis
- Arbeitsbestätigung
- Referenz
Vollzeugnis
Das Vollzeugnis wird auch Schlusszeugnis oder qualifiziertes Zeugnis genannt und wird am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es beinhaltet neben Angaben der Dauer und Art der Arbeit, auch Tätigkeiten, Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Wird ein Arbeitsverhältnis bereits während der Probezeit aufgelöst, wird oft nur eine Arbeitsbestätigung ausgestellt. Das Schlusszeugnis kann erst bei oder nach Beendigung der Beschäftigungszeit ausgestellt und datiert werden.
Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis gilt dementsprechend als qualifiziertes Zeugnis, kann jedoch unabhängig von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Laut Gesetzestext kann der Arbeitnehmer jederzeit ohne sachlich begründetes Interesse ein Zwischenzeugnis verlangen. Allerdings beinhaltet es lediglich die Zeitperiode zwischen der Anstellung des Arbeitnehmers beziehungsweise Ausstellung eines früheren Zwischenzeugnisses bis zum Zeitpunkt des neuen Zwischenzeugnisses.
Es kann, muss aber keine abschließende Beurteilung abgeben und ersetzt das vorangegangene Zwischenzeugnis. Verlangt der Arbeitnehmer während seines Dienstes mehrere Zwischenzeugnisse, kann er eventuelle Meinungsverschiedenheiten beim Schlusszeugnis widerlegen.
Lehrzeugnis
Das Lehrzeugnis wird nach Beendigung der Lehre vom Arbeitgeber angefertigt und stellt nach Art. 346a OR einen Sonderfall des Arbeitszeugnisses dar. Inhaltlich beschränkt es sich auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufsfähigkeit sowie die Dauer der Berufslehre. Auf Verlangen des Lehrlings, kann das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses durch die Beurteilung der erlernten Fähigkeiten, der Leistung und dem Verhalten ergänzt werden.
Praktikumszeugnis
Auch Praktikanten haben einen Anspruch auf ein Vollzeugnis und Bestätigung ihrer geleisteten Arbeitszeit. Dieses Zeugnis sollte einen Hinweis auf das Praktikum enthalten, da ein künftiger Arbeitgeber sonst von einem erfahrungsbildenden Job und nicht von einem Praktikum ausgeht und der Arbeitgeber des Praktikums mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert werden könnten.
Arbeitsbestätigung
Die Arbeitsbestätigung wird oft auch als einfaches Zeugnis bezeichnet, da es lediglich über die Personalien, die Funktion und die Anstellungsdauer informiert. Auskunft über die Leistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers darf nur nach ausdrücklichem Verlangen von diesem gegeben werden. Eine Arbeitsbestätigung wird in der Regel nur bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnisses von bis zu drei Monaten, bei vorzeitiger Beendigung während der Probezeit oder für Aushilfen ausgestellt. Nach Art. 330a OR Abs. 2 ist der Arbeitnehmer ermächtigt, eine Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber mit den Informationen der Art der ausgeübten Tätigkeit sowie der Dauer des Arbeitsverhältnisses jederzeit zu verlangen.
Referenz
Neben diesen Arten der Arbeitszeugnisse, gibt es noch ein Dokument über die Referenzen eines Arbeitnehmers. Oftmals begnügen sich künftige Arbeitgeber nicht mit einem Arbeitszeugnis, da dieses nicht selten allgemein gehalten wird. Sie möchten beim Zeugnissteller Rückfragen über den Bewerbers, sogenannte Referenzen, einholen. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers, unterliegt die Freigabe dieser Informationen der nachwirkenden Fürsorgepflicht des vorherigen Arbeitgebers.
Formulierungsgrundsätze für das Arbeitszeugnis
Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses müssen im Zeugnis angegeben werden. Zur Art des Arbeitsverhältnisses gehören unter anderen die Tätigkeiten und die Aufgaben, die Berufsbezeichnung, Beförderungen und Versetzungen mit Datumsangabe. Für die Angabe der Dauer muss das Eintritts- und das Austrittsdatum genannt werden.
Formelle Anforderungen
Folgende formale Angaben gehören zwingend in das Arbeitszeugnis:
- Titel (eine Überschrift, aus welcher klar wird, um welche Art von Zeugnis es sich handelt)
- Bezeichnung der Arbeitgeberin
- Personalangaben des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Heimatort)
- Ausstellungsort und Ausstellungsdatum
- Unterschrift
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bei vollwertigem Zeugnis
Verlangt ein Arbeitnehmer ein vollwertiges Arbeitszeugnis, muss es eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung beinhaltet. Darunter zählen neben der Beurteilung der Anwendung von Fachwissen und anderen Kenntnissen, auch die Angabe über das Verhalten sowie die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeitskraft. Ein Krankheitsfall oder eine dadurch bedingte Arbeitsverhinderung darf nur erwähnt werden, wenn diese erheblichen Einfluss auf die Leistung, das Verhalten oder die Erfüllung der bisherigen Arbeitsaufgaben hat. Somit würde ein sachlicher Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses dargestellt, ohne dass ein falscher Eindruck bezüglich der bis dahin erworbenen Berufserfahrung entstünde.
Was im Arbeitszeugnis stehen darf: | Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf: |
---|---|
Delikte gegenüber dem Arbeitgeber | Einmaliger temporärer Leistungsabfall |
Wiederholte Missachtung der Arbeitgeberweisungen | Einmalige Differenzen mit dem Arbeitgeber |
Generell unsorgfältige Arbeitsweise | Einmaliger Vorfall des Arbeitnehmers mit Arbeitskollegen |
Teamunfähigkeit | ausnahmeweises Zuspätkommen |
Streitsucht | persönliche Probleme |
Wiederholte Trunksucht am Arbeitsplatz | Ehestreit |
Wiederholte Belästigung von Arbeitnehmerinnen |
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis aufgenommen werden, zwingend ist es allerdings nicht. Ebenso sind Dankesworte und Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft üblich.
Was tun bei Zeugnis Streitigkeiten?
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unangenehme Situationen. Besonders Uneinigkeiten in Bezug auf das Arbeitszeugnis sind aufwendig und sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Gericht äußerst unbeliebt. Um ein Arbeitszeugnis mit Wunschtext zu erhalten und möglichst schnell zur Zielerreichung zu gelangen, müssen bestrittenen Behauptungen bewiesen werden. Oft enden diese Zeugnis Streitigkeiten mit einem Vergleich, wobei der Wortlaut des Arbeitszeugnisses nicht immer besser wird, die Anfeindungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch umso mehr.
Der Arbeitnehmer kann sowohl eine Zeugnisaustellungsklage als auch eine Zeugnisänderungsklage beantragen, wobei letztere nicht einfach ist, da Leistungs- und Verhaltensansichten zwischen den Parteien auseinandergehen. Das zuständige Gericht versucht dabei meist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen einvernehmlichen Zeugnis Wortlaut zu einigen. Der Arbeitnehmer kann auch eine Vollstreckung, welches in der Regel eine Strafandrohung beinhaltet, verlangen, wenn der Arbeitgeber trotz eines ihn zur Ausstellung oder Änderung verpflichtenden Urteils das Arbeitszeugnis nicht ausstellt. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer bei seinem ehemaligen Arbeitgeber den entgangenen Lohn als Schadenersatz einfordern, wenn dieser wegen einer unvorteilhaften Referenzauskunft oder eines schlechten Arbeitszeugnisses nicht neu angestellt wurde.
So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen!
Ein Arbeitgeber ist nicht immer erfreut, wenn ein Arbeitnehmer kündigt und eine neue Arbeitskraft gefunden werden muss. Es kommt vor, dass sich der Zorn der Kündigung ungerechtfertigt im Arbeitszeugnis widerspiegelt und der Arbeitnehmer mit einem allgemein formulierten oder gar schlechtem Zeugnis abgefertigt wird. Dieser hat jedoch Anspruch auf ein ehrliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis und kann seinen Arbeitgeber auf Änderungen im Zeugnis klagen. Ein Anwalt für Arbeitnehmer kann Sie dabei unterstützen und die richtigen Maßnahmen setzen. Das Arbeitszeugnis stellt eine Urkunde im Strafgesetzbuch dar, dessen Fälschung oder Unterdrückung strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsberater zum Thema Arbeitsrecht beraten.
FAQ: Arbeitszeugnis
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