Referenz
Neben diesen Arten der Arbeitszeugnisse, gibt es noch ein Dokument über die Referenzen eines Arbeitnehmers. Oftmals begnügen sich künftige Arbeitgeber nicht mit einem Arbeitszeugnis, da dieses nicht selten allgemein gehalten wird. Sie möchten beim Zeugnissteller Rückfragen über den Bewerbers, sogenannte Referenzen, einholen. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers, unterliegt die Freigabe dieser Informationen der nachwirkenden Fürsorgepflicht des vorherigen Arbeitgebers.
Formulierungsgrundsätze für das Arbeitszeugnis
Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses müssen im Zeugnis angegeben werden. Zur Art des Arbeitsverhältnisses gehören unter anderen die Tätigkeiten und die Aufgaben, die Berufsbezeichnung, Beförderungen und Versetzungen mit Datumsangabe. Für die Angabe der Dauer muss das Eintritts- und das Austrittsdatum genannt werden.
Formelle Anforderungen
Folgende formale Angaben gehören zwingend in das Arbeitszeugnis:
- Titel (eine Überschrift, aus welcher klar wird, um welche Art von Zeugnis es sich handelt)
- Bezeichnung der Arbeitgeberin
- Personalangaben des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Heimatort)
- Ausstellungsort und Ausstellungsdatum
- Unterschrift
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bei vollwertigem Zeugnis
Verlangt ein Arbeitnehmer ein vollwertiges Arbeitszeugnis, muss es eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung beinhaltet. Darunter zählen neben der Beurteilung der Anwendung von Fachwissen und anderen Kenntnissen, auch die Angabe über das Verhalten sowie die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeitskraft. Ein Krankheitsfall oder eine dadurch bedingte Arbeitsverhinderung darf nur erwähnt werden, wenn diese erheblichen Einfluss auf die Leistung, das Verhalten oder die Erfüllung der bisherigen Arbeitsaufgaben hat. Somit würde ein sachlicher Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses dargestellt, ohne dass ein falscher Eindruck bezüglich der bis dahin erworbenen Berufserfahrung entstünde.
Was im Arbeitszeugnis stehen darf: | Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf: |
Delikte gegenüber dem Arbeitgeber | Einmaliger temporärer Leistungsabfall |
Wiederholte Missachtung der Arbeitgeberweisungen | Einmalige Differenzen mit dem Arbeitgeber
|
Generell unsorgfältige Arbeitsweise | Einmaliger Vorfall des Arbeitnehmers mit Arbeitskollegen |
Teamunfähigkeit
| ausnahmeweises Zuspätkommen |
Streitsucht
| persönliche Probleme |
Wiederholte Trunksucht am Arbeitsplatz
| Ehestreit |
Wiederholte Belästigung von Arbeitnehmerinnen | |
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis aufgenommen werden, zwingend ist es allerdings nicht. Ebenso sind Dankesworte und Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft üblich.
Was tun bei Zeugnis Streitigkeiten?
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unangenehme Situationen. Besonders Uneinigkeiten in Bezug auf das Arbeitszeugnis sind aufwendig und sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Gericht äußerst unbeliebt. Um ein Arbeitszeugnis mit Wunschtext zu erhalten und möglichst schnell zur Zielerreichung zu gelangen, müssen bestrittenen Behauptungen bewiesen werden. Oft enden diese Zeugnis Streitigkeiten mit einem Vergleich, wobei der Wortlaut des Arbeitszeugnisses nicht immer besser wird, die Anfeindungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch umso mehr.
Der Arbeitnehmer kann sowohl eine Zeugnisaustellungsklage als auch eine Zeugnisänderungsklage beantragen, wobei letztere nicht einfach ist, da Leistungs- und Verhaltensansichten zwischen den Parteien auseinandergehen. Das zuständige Gericht versucht dabei meist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen einvernehmlichen Zeugnis Wortlaut zu einigen. Der Arbeitnehmer kann auch eine Vollstreckung, welches in der Regel eine Strafandrohung beinhaltet, verlangen, wenn der Arbeitgeber trotz eines ihn zur Ausstellung oder Änderung verpflichtenden Urteils das Arbeitszeugnis nicht ausstellt. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer bei seinem ehemaligen Arbeitgeber den entgangenen Lohn als Schadenersatz einfordern, wenn dieser wegen einer unvorteilhaften Referenzauskunft oder eines schlechten Arbeitszeugnisses nicht neu angestellt wurde.
So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen!
Ein Arbeitgeber ist nicht immer erfreut, wenn ein Arbeitnehmer kündigt und eine neue Arbeitskraft gefunden werden muss. Es kommt vor, dass sich der Zorn der Kündigung ungerechtfertigt im Arbeitszeugnis widerspiegelt und der Arbeitnehmer mit einem allgemein formulierten oder gar schlechtem Zeugnis abgefertigt wird. Dieser hat jedoch Anspruch auf ein ehrliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis und kann seinen Arbeitgeber auf Änderungen im Zeugnis klagen. Ein Anwalt für Arbeitnehmer kann Sie dabei unterstützen und die richtigen Maßnahmen setzen. Das Arbeitszeugnis stellt eine Urkunde im Strafgesetzbuch dar, dessen Fälschung oder Unterdrückung strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsberater zum Thema Arbeitsrecht beraten.