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Überzeit § Rechtsgrundlage & Überzeitentschädigung

Fast jeder Arbeitnehmer hat in seinem Leben schon einmal Überstunden gemacht. Aber wenn es zur Regelung der Überzeit kommt, können die meisten Menschen den Unterschied nicht benennen. Überzeit sind Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen. Im folgenden Artikel erhalten Sie alle Informationen zur Regelung der Überzeit, dessen Merkmale und mögliche Sanktionen bei Verweigerung und wissen am Ende, welche Unterschiede es zwischen Überzeit und Überstunden gibt. Gerade bei langen Freistellungs Dauern oder mögliche rechtsmissbräuchliche Taten seitens des Arbeitgebers, ist es sinnvoll über seine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer Bescheid zu wissen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Definition & Rechtsgrundlage der Überzeitregelung

Als Überzeit wird die längere zeitliche Beanspruchung als die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit verstanden. Nach Artikel 13 ArG (Arbeitsgesetz) muss Überzeit mit einem Lohnzuschlag abgegolten werden. Somit hat der Arbeitgeber für die Überzeitarbeit seines Arbeitnehmers diesem einen Lohnzuschlag von mindestens 25% auszurichten.

Für Büropersonal sowie technischen und anderen Angestellten, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Detailhandels, gilt dies jedoch nur für die Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Allerdings kann im Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Freizeitausgleich statt des Zuschlags vereinbart werden.

Unterschiede zwischen Überzeit und Überstunden

Im Gegenteil zur Überzeit, werden Überstunden als die Zeit über der Normalarbeitszeit, also die Beanspruchung des Arbeitnehmers über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bezeichnet. Laut Artikel 321c OR ist ein Arbeitnehmer, wenn es notwendig ist, verpflichtet über den anhand des Normalarbeitsvertrags oder Gesamtarbeitsvertrags bestimmten Umfang der Arbeit Überstunden zu leisten. Die Überzeit ist nicht bewilligungspflichtig. In beiderseitigem Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann die Überstundenarbeit durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, durch einen Zuschlag von mindestens 25% des Normallohn ausgeglichen werden.

ÜberzeitarbeitÜberstundenarbeit

wird im Arbeitsgesetz behandelt

wird im Schweizer Obligationenrecht geregelt
ist die Überschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeitist die Überschreitung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit
darf nicht mehr als zwei Stunden am Tag betragenwird durch Freizeitausgleich oder Lohnzuschlag kompensiert
ist zwingend zu entschädigen (Lohn + 25% Zuschlag)
darf im Kalenderjahr nicht mehr als 170 Stunden (bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden (bei 50 Wochenstunden) betragen
entsteht nicht bei höher leitenden Angestellten

Lohnbestimmungsquellen

Die Lohnbestimmungsquellen oder auch Lohnfindung bilden die Rahmenbedingungen für einen gerechten und arbeitsmarktkonformen Lohn. Beeinflusst wird die Lohnbestimmung dabei von den Bedürfnissen und Individualität der Mitarbeiter, den wechselnden Konjunkturzyklen, der Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie nur mäßig beeinflussbaren Faktoren von außen, wie das aktuelle Angebot und die Nachfrage am Arbeitsmarkt. Für die genau Lohnbestimmung werden dafür verschiedene Verträge je nach Bedürfnis herangezogen:

  • Für die Festsetzung und Beurteilung der Lohnhöhe ist stets zu prüfen, ob ein Gesamtarbeitsvertrag besteht.
  • Darüber hinaus sind die Lohnansätze für bestimmte Branchen im Normalarbeitsvertrag zu beachten.
  • In einem Einzelarbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Lohn frei vereinbaren, sofern im Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag keine anderen zwingenden Bestimmungen des Gesetzes damit im Widerspruch stehen.
  • Vorausgesetzt es gibt keine andere Vereinbarung der Lohnhöhe, ist der übliche Lohn (Übung) heranzuziehen. Die Lohnhöhe an sich ist kein elementares Vereinbarungselement im Arbeitsvertrag.
  • Ergibt sich die Lohnhöhe nicht aus dem Einzelarbeitsvertrag, dem Normalarbeitsvertrag, dem Gesamtarbeitsvertrag oder der Übung, ist diese vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen.
  • Durch staatliche Lohnvorschriften kann die Freiheit in der Lohnbestimmung eingeschränkt werden.

Merkmale der Überzeit

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Detailhandels beträgt 45 Stunden. Alle übrigen Angestellten haben eine 50 stündige Wochenarbeitszeit. Für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern und Betrieben kann diese wöchentliche Höchstarbeitszeit durch Verordnung um maximal vier Stunden verlängert werden, vorausgesetzt der Jahresdurchschnitt wird nicht überschritten.

  • Maximale Arbeitsstunden
  • Kompensation
  • Überzeitentschädigung

Maximale Arbeitsstunden

Das Arbeitsgesetz (ArG) bestimmt für die Arbeitsvertragsparteien zwingend wie viele Arbeitsstunden höchstens erlaubt sind, wann die Grenze von 45 beziehungsweise 50 Wochenstunden gegebenenfalls überschritten werden dürfen und gibt darüber hinaus den Rahmen vor, innerhalb dessen der Arbeitnehmer mehr als die vereinbarten Zeit arbeiten darf. Überzeit darf somit nur in gewissen Grenzen der Tages- und Abendarbeitszeit angeordnet werden, wobei die Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit eingehalten werden müssen. In der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen darf außer in Notfällen grundsätzlich keine Überzeit geleistet werden.

Beachten Sie...

Da ein höher leitender Angestellter gemäß ArG 3 lit. d, über eine entsprechende Entscheidungsbefugnis verfügt und eine damit einhergehende Verantwortung trägt, sind diese von den ArG Höchstarbeitszeiten ausgenommen.

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Kompensation

Wie auch bei der Überstundenarbeit, kann die Überzeit ursprünglich oder auch nachträglich mit einem Freizeitausgleich, einer sogenannten Kompensation vereinbart werden. Demnach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Überzeitarbeit einen Lohnzuschlag von mindestens 25% auszurichten. Für Büropersonal sowie den technischen und anderen Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Detailhandels allerdings nur für die Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Zudem gilt auch die Regelung, dass die Überzeitarbeit im Einverständnis mit jedem einzelnen Arbeitnehmer auch mit einem Freizeit ausgeglichen werden kann.

Überzeitentschädigung

Wie bereits erwähnt, ist die Überzeitarbeit vom Arbeitgeber mit einem zwingenden Lohnzuschlag von wenigstens 25% zu entschädigen. Bestimmte Gruppe, die weniger als 60 Überzeitstunden im Jahr leisten, haben dabei keinen Anspruch auf Lohnzuschlag. Wurde einvernehmlich ein Freizeitausgleich für die Überzeit vereinbart, hat die Kompensation innerhalb von 14 Wochen zu erfolgen. Vertraglich ist dabei eine Verlängerung der Kompensationsfrist auf eine Höchstdauer von 12 Monaten möglich.

So kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Sie unterstützen!

Das Zusammenwirken der Überzeit Regelung gemäß ArG sowie die Überstunden Regelung laut OR sorgt in der Praxis oft für Verwirrung. In solchen Fällen und etwaigen Fragen über Freizeitausgleich oder Lohnzuschlag bei Überzeit, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen. Wird die Höchstarbeitszeit überschritten greift in der Regel das Arbeitsgesetz und die Überzeit ist samt Zuschlag zu entschädigen. Haben Sie diesbezüglich Probleme mit Ihrem Arbeitgeber, weil dieser Ihnen den Ausgleich verweigert, hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsberater für Arbeitsrecht und leitet entsprechende rechtliche Maßnahmen ein.

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FAQ: Überzeit

Überstunden sind Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Ihre Regelunge findet sich im Obligationenrecht in Artikel 321c. Überzeit hingegen sind Stunde, die über die gesetzlich wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden geleistet werden.
Im Gegensatz zum Überstundenzuschlag, kann laut Bundesgericht mit dem Entscheid vom 9. August.2000 auf die Überzeitentschädigung nicht verzichtet werden. Potenzielle Vereinbarungen diesbezüglich sind als ungültig zu betrachten.
Überzeit, also die Überschreitung der wöchentliche Höchstarbeitszeit, darf aus Dringlichkeitsgründen oder außerordentlichen Arbeitsandrang ebenso wie für Inventar- und Rechnungsabschluss, Liquidations Arbeiten und zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen überschritten werden. Zusätzlich ist im gegenseitigen Einvernehmen ein Freizeitausgleich für die Überzeit erlaubt.
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
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