Voraussetzungen für die Klage
Zuallererst sollte geprüft werden, ob die Kündigung als missbräuchlich einzustufen ist und überhaupt eine Klage gegen die Kündigung geboten ist. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Situationen, wie sich eine solche zeigen kann, ist es nicht immer einfach zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine missbräuchliche Kündigung handelt. Im folgenden Abschnitt werden wir Ihnen daher kurz näherbringen, was unter einer missbräuchlichen Kündigung zu verstehen ist.
Liegt Missbräuchlichkeit im Falle einer Kündigung vor, können Sie gegen die Kündigung klagen und Entschädigung geltend machen. Für eine erfolgreiche Klage sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden. Doch sehen wir uns zunächst an, in welchen Fällen überhaupt von einer missbräuchlichen Kündigung gesprochen werden kann.
Wann ist eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung möglich?
Bevor Sie gegen die Kündigung klagen, ist auf jeden Fall form- und fristgerecht Einsprache beim Arbeitgeber zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss vor Ende der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber eingelangt sein. Versenden Sie die Einsprache am besten mittels eingeschriebenem Brief und planen Sie ausreichend Zeit für die Zustellung ein. In dem Schreiben teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie die Kündigung als missbräuchlich ansehen, und bieten an, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Wenn eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt wurde, können Sie gegen die Kündigung klagen und Entschädigung beanspruchen. Auch die Klage muss rechtzeitig, und zwar innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eingebracht werden. Möchten Sie Klage wegen einer missbräuchlichen Kündigung einreichen, setzt dies also zusammengefasst folgendes voraus:
- Kündigung ist missbräuchlich
- schriftliche Einsprache an Arbeitgeber vor Ende der Kündigungsfrist
- Möglichkeit der Klage bei nicht Fortführung des Arbeitsverhältnisses
- Klage muss binnen 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden
Ablauf einer Klage wegen missbräuchlicher Kündigung
Wurde Ihnen missbräuchlich gekündigt, gilt es, baldigst dagegen vorzugehen. Es sind nämlich die hierfür vorgesehen Fristen einzuhalten – ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung. Neben der Frist für die Klage ist auch die Frist für die Einsprache einzuhalten. Sollten Sie die Fristen verpasst haben, dann besteht nur noch die Möglichkeit, die Kündigung auf anderem Wege vor Gericht zu behandeln. Dies ist mit Hilfe einer Feststellungsklage auf Rechtswidrigkeit der Kündigung möglich.
Einsprache gegen die Kündigung erheben
Wie bereits erwähnt wurde, geht der eigentlichen Klage zunächst eine gültige Einsprache beim Arbeitgeber voraus. Diese zielt darauf ab, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Hierfür ist ein Schreiben aufzusetzen, in welchem Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie Einsprache erheben, weil Sie die Kündigung als missbräuchlich ansehen und dass Sie bereit sind, das Arbeitsverhältnis fortzuführen.
Lassen Sie Ihrem Arbeitgeber das Schreiben am besten in Form eines eingeschriebenen Briefs zukommen und stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Ihr Arbeitgeber diesen noch vor Ende der Kündigungsfrist erhält. Trifft der Brief erst nach Ablauf der Frist bei Ihrem Arbeitgeber ein, gilt Ihr Anspruch auf Entschädigung als verwirkt.