Rechtliche Schritte einleiten
Sexuelle Belästigung ist nach dem Strafgesetzbuch ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine Antragsfrist von drei Monaten nach der Tat gilt, die nicht verpasst werden darf. Darüber hinaus muss die Belästigung im strengen Sinn bewiesen sein, da im Zweifelsfall, auch bei hoher Wahrscheinlichkeit, dass die sexuelle Belästigung stattgefunden hat, das Prinzip „im Zweifel für die beschuldigte Person“ gilt. Gerade sexuelle Belästigung ist schwierig in diesem strengen Sinn zu beweisen, da sie typischerweise nicht unter den Augen von möglichen Zeugen stattfindet.
So kann Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen!
Kommt es am Arbeitsplatz zu gravierenden Vorfällen, die vielleicht sogar über einen längeren Zeitraum immer wieder passieren, kann dies bei der betroffenen Person zu erheblich negativen physischen sowie psychischen Folgen führen. Arbeitgeber stehen dabei besonders in der Pflicht, Präventivvorkehrungen zu treffen und sensibel mit dem Thema umzugehen. Betroffene Arbeitnehmer wissen oftmals nicht, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollen oder haben Angst um Ihren Arbeitsplatz und wollen zudem keine schlechte Stimmung am Arbeitsplatz erzeugen.
Sollten Sie davon betroffen sein und Ihre Rechte diesbezüglich nicht kennen oder rechtliche Schritte einleiten wollen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein erfahrener Rechtsberater kann sie effektiv unterstützen und zeigt Ihnen auf, welche Rechtsprechung Sie erzielen können. Zusätzlich kann er Sie strafrechtlich Vertreten und Ihnen helfen, wenn Sie aufgrund der Umstände den Arbeitsplatz wechseln wollen.